Allgemeine
Geschäftsbedingungen

für Vermittlungsleistungen der IDS Imaging Development Systems GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten

(a) für die Vermittlung und Anbahnung von Verträgen, die durch IDS Imaging Development Systems GmbH, Dimbacher Str. 10, 74182 Obersulm (nachfolgend „IDS“ genannt) über die Internetplattform „visionpier“ der IDS, (nachfolgend „Internetplattform“ genannt) an den Vertragspartner (nachfolgend „Systemlieferant“ genannt) vermittelt werden.

(b) für die Vermittlung und Anbahnung von Verträgen, die durch die IDS über von ihr organisierte Veranstaltungen (online und offline) an den Systemlieferanten vermittelt werden.

1.2 Die AGB gelten nur, wenn der Systemlieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.3 Es gelten ausschließlich die Geschäfts­bedingungen von IDS. Abweichende oder entgegenstehende AGB des System­lieferanten werden nicht Gegenstand des Vertrages.

2. Gegenstand der Vermittlung

3. Rechte und Pflichten der IDS

3.1 Die vertraglichen Verpflichtungen der IDS beschränken sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Vermittlung durch Weiterleitung von Anfragen eines Nutzers an den Systemlieferanten des Vertrags zwischen Systemlieferant und dem jeweiligen Kunden. Die Erbringung der vermittelten Fremdleistung als solche ist nicht Bestandteil der Vertragspflichten.

3.2 IDS wird nicht als Stellvertreter des Systemlieferanten tätig.

3.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet IDS leidglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle, sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Systemlieferanten, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.

3.4 IDS ist nicht zum Inkasso für den Systemlieferanten berechtigt, kein Abschlussvermittler und kein Stellvertreter.

3.5 IDS leitet die Anfrage über die Internetplattform des Nutzers an den Systemlieferanten in Textform weiter. .

4. Rechte und Pflichten des Systemlieferanten

5. Vergütung

6. Vertragsdauer; Kündigung

7. Haftung

7.1 IDS vermittelt lediglich Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistung ein. IDS haftet nicht aus dem vermittelten Vertrag. Eine Gewährleistung für die Verfügbarkeit von Leistungen wird nicht übernommen.

7.2 Ansprüche des Systemlieferants auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Systemlieferants aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IDS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die IDS nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in Fall b) ist die Haftung der IDS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.4 Die Einschränkungen der Ziffer 7.1 bis 7.3 gelten auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen der IDS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.5 Die sich aus Ziffer 9.1 bis 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die IDS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstands übernommen hat. .

8. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Der Systemlieferant ist zur Aufrechnung und/ oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn seine Gegenansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im engen Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) stehende Ansprüche, sind von dieser Einschränkung ausgenommen.

9. Datenschutz

10. Nutzungsrechte hochgeladener Bilder

Der Systemlieferant kann über die entsprechende Funktion innerhalb seines Nutzungskontos Bilder zu dem Zweck von Marketingmaßnahmen hochladen. Für den Fall, dass der Systemlieferant Bilder über die entsprechende Funktion innerhalb seines Nutzerkontos hoch lädt, gewährt er der IDS für die Laufzeit dieses Vertrags ein Einfaches, inhaltlich auf Marketingmaßnahmen im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit für den jeweiligen Systemlieferanten beschränktes, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an dem jeweiligen Bild.

11. Änderungen allgemeinen Geschäftsbedingungen

12. Schlussbestimmungen, andwendbares Recht, Gerichtsstand

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Vermittlungsleistungen der IDS Imaging Development Systems GmbH

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